Datenschutz, Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung und Vertraulichkeit Ihrer Daten Mit   unserem   INSO REPORT    erhalten   Sie   eine   Lösung,   die   Ihnen   die   Sicherheit   gibt,   absolut   im   Übereinklang   mit   den gesetzlichen Bestimmungen zu arbeiten. Das   gilt   insbesondere   für   die   §§   2   und   3   InsoBekV   (der   Abruf   von   Daten   im   Vollstreckungsportal   ist   nur   dann   zulässig, wenn   neben   Angaben   zum   Insolvenzschuldner   immer   auch   das   Insolvenzgericht   angegeben   wird,   nach   dem   Erreichen   der Löschfrist   dürfen   zu   diesem   Aktenzeichen   keine   Informationen   mehr   zugänglich   sein)   sowie   den   Bestimmungen,   die   sich aus der DS-GVO ergeben. Die   Weiterverarbeitung   Ihrer   personenbezogenen   Daten   natürlicher   Personen   unterliegt   der   gesetzlichen   Regulierung. Über    unseren    INSO REPORT    werden    validierte    Insolvenzadressen    auf    Ihrer    INSO DATENBANK    bereitgestellt.    Da    diese Datenbank   immer   beim   Kunden/Anwender   installiert   ist,   können   wir   nicht   einsehen,   zu   welchem   Zweck   und   in   welchem Umfang Sie über unseren INSO REPORT Insolvenzdaten nutzen. Damit   ist   die   mögliche   Weiterverarbeitung   Ihrer   personenbezogenen   Daten   im   Sinne   der   DSGVO   durch   uns   als   Anbieter ausgeschlossen.
Datenschutz,   Umsetzung   der   Datenschutz-Grundverordnung   und Vertraulichkeit Ihrer Daten Mit   unserem   INSO REPORT    erhalten   Sie   eine   Lösung,   die   Ihnen   die Sicherheit    gibt,    absolut    im    Übereinklang    mit    den    gesetzlichen Bestimmungen zu arbeiten. Das   gilt   insbesondere   für   die   §§   2   und   3   InsoBekV   (der   Abruf   von Daten   im   Vollstreckungsportal   ist   nur   dann   zulässig,   wenn   neben Angaben   zum   Insolvenzschuldner   immer   auch   das   Insolvenzgericht angegeben    wird,    nach    dem    Erreichen    der    Löschfrist    dürfen    zu diesem   Aktenzeichen   keine   Informationen   mehr   zugänglich   sein) sowie den Bestimmungen, die sich aus der DS-GVO ergeben. Die       Weiterverarbeitung       Ihrer       personenbezogenen       Daten natürlicher   Personen   unterliegt   der   gesetzlichen   Regulierung.   Über unseren    INSO REPORT    werden    validierte    Insolvenzadressen    auf Ihrer   INSO DATENBANK   bereitgestellt.   Da   diese   Datenbank   immer beim   Kunden/Anwender   installiert   ist,   können   wir   nicht   einsehen, zu    welchem    Zweck    und    in    welchem    Umfang    Sie    über    unseren INSO REPORT Insolvenzdaten nutzen. Damit         ist         die         mögliche         Weiterverarbeitung         Ihrer personenbezogenen    Daten    im    Sinne    der    DSGVO    durch    uns    als Anbieter ausgeschlossen.
INFORMATIONSMANAGEMENT FÜR IHRE RISIKOSTEUERUNG
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